Am 9. März gegen 17:55 Uhr wurden die Mittenaarer Feuerwehren mit dem Stichwort “Beginnender Waldbrand” nach Bicken alarmiert. Vor Ort wurde ein noch nicht erloschenes Zweckfeuer vorgefunden. Für die Feuerwehr war somit keine Tätigkeit erforderlich.

Achtung: Zweckfeuer müssen vorab bei der Gemeinde angemeldet werden. Für Zweckfeuer gelten strenge Regelungen, so ist unbedingt auf die genehmigten Uhrzeiten zu achten. Samstags sind Zweckfeuer zum Beispiel nur bis 12 Uhr gestattet. Ausführliche Informationen erhält man am Rathaus, wenn das Feuer angemeldet wird. Hält man sich nicht an die Regelungen oder meldet ein Zweckfeuer garnicht an, kann die Gemeinde einen so verursachten Feuerwehreinsatz in Rechnung stellen.

Einsatz 7/2019 „Unangemeldetes Zweckfeuer“

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